Neubau: Häufige Baumängel und wie man sie vermeidet

Neubau: Häufige Baumängel und wie man sie vermeidet

Beim Bau der eigenen vier Wände kann einiges schiefgehen. Baumängel beim Neubau sind keine Seltenheit – im Gegenteil: Studien zeigen, dass rund 75 % aller Neubauten Mängel innerhalb der ersten fünf Jahre aufweisen. Die Folgen können für Bauherren teuer und nervenaufreibend werden, wenn Fehler erst spät entdeckt werden. Dieser Artikel beleuchtet, was bei einem Neubau alles schiefgehen kann, worauf man achten sollte und warum eine professionelle baubegleitende Qualitätsüberwachung (Baubegleitung) und eine gründliche Bauabnahme so wichtig sind. Er richtet sich an private Bauherren und zeigt sachlich, wie man böse Überraschungen beim Hausbau vermeidet.

Risiken beim Hausneubau: Was alles schiefgehen kann

Einen Neubau zu planen und auszuführen ist ein komplexes Unterfangen mit vielen Beteiligten. Vom Aushub der Baugrube bis zum letzten Pinselstrich müssen zahlreiche Gewerke nahtlos ineinandergreifen. In der Praxis kommt es jedoch schnell zu Problemen durch Planungsfehler, unzureichende Koordination oder Fachkräftemangel – und Baumängel sind oft die Folge. Tatsächlich treten im Durchschnitt Dutzende von Mängeln pro Bauvorhaben auf. Einzelne Mängel können fünfstellige Reparaturkosten verursachen; zugleich liegt ein spürbarer Anteil kleinerer Mängel im drei- bis niedrigen vierstelligen Bereich. Im Mittel wurden in jüngeren Untersuchungen rund 30 Mängel je Neubau dokumentiert.

Warum treten trotz Bauvertrag und Bauleitung so viele Mängel auf? Ein Grund ist die steigende Komplexität des Bauens. Moderne Neubauten haben mehrschichtige Bauteile, aufwändige Haustechnik und hohe energetische Anforderungen. Selbst gut organisierte Bauunternehmen sind nicht vor Ausführungsfehlern gefeit, zumal heute häufig Termindruck und Personalmangel herrschen. Statistisch entstehen etwa 40 % der Fehler schon in der Planungsphase und 60 % erst während der Bauausführung. Häufige Ursachen sind ungenaue Planung, mangelhafte Abstimmung der Gewerke und der Fachkräftemangel am Bau, der dazu führen kann, dass Arbeiten nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. In der Summe bedeutet dies: Ohne besondere Sorgfalt und Kontrolle ist das Risiko für Baumängel beim Neubau hoch.

Häufige Baumängel im Neubau und ihre Folgen

Häufige Baumängel im Neubau und ihre Folgen

Baumängel können in allen Bauphasen und Bereichen auftreten. Einige typische Mängel bei Neubauten treten immer wieder auf:

  • Undichte Abdichtungen (Keller, Dach): Fehlerhafte Horizontal- oder Vertikalsperren am Fundament sowie unzureichende Abdichtung von Kellerwänden oder Dächern gehören zu den häufigsten Mängeln. Die Folgen sind Feuchtigkeitsschäden, nasse Wände und Schimmelbildung – oft erst erkennbar, wenn Wasser eindringt oder sich muffiger Geruch bemerkbar macht. Ein undichter Keller etwa kann zu starkem Schimmelbefall führen und ist im Nachhinein nur mit hohem finanziellem Aufwand abzudichten.
  • Risse in Wänden und Decken: Setzungsrisse im Mauerwerk oder Putzrisse entstehen durch Spannungen, z. B. wenn Bauteile nicht ausreichend tragfähig sind oder Material fehlerhaft verarbeitet wurde. Solche Risse sind nicht nur optisch störend, sondern können Wärmebrücken bilden und Feuchtigkeit eindringen lassen. Tragende Bauteile mit Rissen können im schlimmsten Fall die Statik beeinträchtigen.
  • Mängel beim Estrich und Mauerwerk: Ein häufiger Mangel im Innenausbau sind unebene oder rissige Estrichböden. Wenn der Estrich nicht fachgerecht ausgeführt wurde, drohen unebene Böden und spätere Rissbildungen. Im Mauerwerk können Hohlstellen oder Maßabweichungen auftreten, die spätere Putzrisse verursachen. Solche Fehler werden oft erst bei der Bodenverlegung oder Wandgestaltung sichtbar.
  • Schlecht eingebaute Fenster und Türen: Undichte Fensteranschlüsse oder verzogene Türrahmen sind typische Ärgernisse im Neubau. Sie führen zu Zugluft, Wärmeverlusten und im Winter zu Feuchtigkeitsproblemen (Beschlagen, Schimmel an den Laibungen). Häufige Ursachen sind unsaubere Montage, fehlendes Ausschäumen von Fugen oder falsche Justierung. Späteres Nachbessern ist aufwendig, daher müssen Fenster und Türen von Anfang an präzise eingesetzt und abgedichtet sein.
  • Mängel an der Haustechnik: Von undichten Sanitärleitungen über schlampig verlegte Elektrokabel bis zu Heizungs- und Lüftungsproblemen – auch technische Installationen sind anfällig. Eine nicht korrekt installierte Heizungsanlage oder Lüftung kann etwa schlechte Luftqualität und Energieverluste verursachen. Undichte Wasserrohre oder Anschlüsse führen zu Wasserschäden, die oftmals erst nach dem Einzug entdeckt werden (z. B. feuchte Flecken an Decken oder Wänden). Elektrische Mängel wie falsch angeschlossene Steckdosen oder unzureichende Absicherungen stellen zudem ein Sicherheitsrisiko dar.
  • Unzureichende Dämmung und Schallschutz: Oft werden Wärmedämmungen lückenhaft oder fehlerhaft eingebaut. Das vermindert die Energieeffizienz des Hauses erheblich. Wärmebrücken durch fehlende oder falsch angebrachte Dämmstoffe treiben die Heizkosten in die Höhe und können Kondenswasser-Schäden verursachen. Auch schlecht ausgeführter Trittschall- oder Luftschallschutz (z. B. bei Decken und Wänden) zählt zu den häufigen Mängeln – mit der Folge, dass jedes Geräusch zwischen Räumen hörbar ist, was die Wohnqualität beeinträchtigt.

Diese Beispiele zeigen: Baumängel können die Funktion, Sicherheit und den Wert eines Gebäudes erheblich beeinträchtigen. Zudem gilt: Je später ein Mangel entdeckt wird, desto kostspieliger wird meist die Beseitigung. Viele Mängel werden erst nach der Abnahme sichtbar – etwa unter realen Nutzungs- und Witterungsbedingungen. Die späte Entdeckung führt dann nicht nur zu teuren Reparaturen, sondern auch zu langen, nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit Baufirmen. Umso wichtiger ist es, Mängel frühzeitig zu erkennen und gar nicht erst große Schäden entstehen zu lassen.

Prävention ist alles: Warum treten Baumängel so häufig auf?

Wie beschrieben, gibt es viele mögliche Fehlerquellen beim Hausbau. Doch warum passieren diese überhaupt – lässt sich das nicht vermeiden? Wichtig zu verstehen ist: Ein Bauprojekt ist ein Unikat, und trotz aller Technik ist immer menschliches Handeln gefragt. Häufige Gründe für Baumängel sind:

  • Planungsfehler: Bereits am Schreibtisch können Fehler entstehen. Ungenaue Ausführungspläne, statische Berechnungsfehler oder unklare Leistungsbeschreibungen legen den Grundstein für spätere Mängel. Laut Analysen entstehen rund 40 % der Baumängel schon in der Planungsphase. Zum Beispiel kann ein vergessenes Dehnungsfugenband im Plan später zu Putzrissen führen, oder eine unzureichend geplante Entwässerung resultiert in feuchten Kellern.
  • Mangelhafte Koordination der Gewerke: Auf der Baustelle arbeiten verschiedene Handwerker (Maurer, Zimmerer, Elektriker, Installateure usw.), oft eng getaktet. Wenn die Baukoordination lückenhaft ist, passieren Fehler an den Schnittstellen – etwa wenn der Elektriker Kabel verlegt, bevor der Estrich trocknen konnte, oder der Putzer Lüftungsöffnungen überdeckt, weil Pläne fehlten. Studien nennen unzureichende Abstimmung der Gewerke als eine der Hauptursachen für Baumängel.
  • Ausführungsfehler und Fachkräftemangel: Nicht jeder Mangel beruht auf Unwissen – oft sind es Zeitdruck oder fehlende Fachkräfte, die zu Pfusch am Bau führen. In Deutschland spitzt sich der Fachkräftemangel am Bau zu, was die Qualität gefährden kann. Wenn etwa unerfahrene Hilfskräfte kritische Arbeiten übernehmen oder unter hohem Zeitdruck gearbeitet wird, leidet die Sorgfalt. Ein Beispiel ist der hektische Endspurt vor dem Übergabetermin: Unter Stress werden Details übersehen, Reinigungsarbeiten vor dem Fliesenlegen ausgelassen oder Dichtungen schlampig eingebaut. All das rächt sich später in Form von Mängeln.
  • Komplexe Technik und neue Materialien: Moderne Gebäude sind High-Tech-Produkte – von smarten Haustechniksystemen bis zu Spezialdämmungen. Nicht jeder Handwerker ist mit den neuesten Materialien und Verfahren voll vertraut. Die zunehmende technische Komplexität erhöht das Fehlerrisiko erheblich. Wird z. B. eine mehrschichtige Außenwand unsachgemäß aufgebaut, können Dampfsperren undicht bleiben – ein versteckter Fehler, der oft jahrelang unentdeckt bleibt. Ohne spezielle Prüfmethoden (wie Blower-Door-Tests oder Thermografie) zeigt sich solch ein Mangel erst, wenn Feuchtigkeit oder Wärmeverlust deutlich werden.

Zusammengefasst entsteht der Großteil der Baumängel durch menschliche Fehler – sei es in der Planung oder auf der Baustelle. Perfekt wird kein Bauwerk, aber die Anzahl und Schwere der Mängel lassen sich drastisch reduzieren, wenn von Anfang an konsequent auf Qualität geachtet wird. Genau hier kommt die baubegleitende Qualitätsüberwachung ins Spiel.

Baubegleitende Qualitätsüberwachung: Ein Sachverständiger als Qualitätsgarant

Eine baubegleitende Qualitätskontrolle (Baubegleitung) bedeutet, dass ein unabhängiger Baugutachter oder Bausachverständiger den Baufortschritt regelmäßig überprüft. Ziel ist es, Mängel so früh wie möglich zu entdecken und zu beheben, idealerweise noch bevor sie größeren Schaden anrichten. Für private Bauherren ist dies eine wertvolle Unterstützung: Der Sachverständige agiert als qualifizierter Qualitätswächter, der auf die Einhaltung des Vertrages und der technischen Regeln achtet.

Wie läuft eine Baubegleitung in der Praxis ab? In der Regel vereinbart der Gutachter mit dem Bauherren feste Baustellen-Termine zu bestimmten Bauphasen. Empfohlen werden mindestens vier Begehungen bei einem Einfamilienhaus: nach Fertigstellung des Kellers/Bodenplatte, im Rohbau vor dem Schließen der Wände, vor dem Innenausbau (z. B. vor Verkleidung von Installationen) und zur Endabnahme. Je nach Bauablauf können auch weitere Kontrollen sinnvoll sein. Bei jedem Termin inspiziert der Sachverständige systematisch die ausgeführten Arbeiten:

  • Kontrolle wichtiger Bauabschnitte: Beispielsweise wird geprüft, ob die Gründung und Bodenplatte sachgerecht betoniert und abgedichtet ist, ob die Kellerwände trocken und rissfrei sind, ob der Dachstuhl korrekt errichtet und das Dach dicht eingedeckt wurde, ob beim Fenstereinbau alle Anschlüsse luft- und wasserdicht sind. So werden kritische Punkte direkt im Moment ihrer Fertigstellung kontrolliert.
  • Dokumentation von Auffälligkeiten: Der Baubegleiter protokolliert jeden Baustellenbesuch schriftlich und fotografisch. Der Bauherr erhält Berichte mit den festgestellten Mängeln und Hinweisen, oft inklusive Fotos der Problemstellen. Diese transparente Dokumentation ist wichtig, um gegenüber dem Bauunternehmen konkrete Nachbesserungen einzufordern und im Streitfall Belege zu haben.
  • Nachkontrolle und Mängelbeseitigung: Wurden Mängel gefunden, sorgt der Sachverständige dafür, dass sie nicht unter den Teppich gekehrt werden. Beim folgenden Termin wird überprüft, ob die zuvor bemängelten Punkte behoben wurden. So entsteht ein Qualitätskreislauf: feststellen – protokollieren – nachbessern – kontrollieren. Mängel können dadurch oft behoben werden, bevor weitergebaut wird. Ein Beispiel: Entdeckt der Gutachter im Rohbau einen Riss über einem Fenstersturz, kann dies sofort an die Bauleitung gemeldet und verstärkt werden, bevor verputzt wird. Ohne Baubegleitung wäre der Riss vielleicht überputzt worden und erst nach dem Einzug als Setzungsriss sichtbar geworden.
  • Vertrags- und Planabweichungen feststellen: Oft werden Bauherren im Laufe des Projekts mit Abweichungen von der Baubeschreibung, Kostenüberschreitungen oder Terminverzögerungen konfrontiert. Auch hier kann der unabhängige Bausachverständige beraten und vermitteln. Er erkennt z. B., wenn ein anderes (vielleicht minderwertigeres) Material verbaut wurde als vertraglich vereinbart, oder wenn Änderungen am Bau ohne Abstimmung erfolgen. So behält der Bauherr die Kontrolle und kann bei Problemen früh einschreiten.

Die Vorteile einer baubegleitenden Qualitätskontrolle liegen auf der Hand: Die Bauausführung erfolgt vertragsgemäß sowie sach- und fachgerecht. Der Sachverständige stellt sicher, dass alle Arbeiten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dadurch können Bauherren ihren vertraglichen Anspruch auf mangelfreie Leistung optimal durchsetzen, ohne sich selbst mit jedem technischen Detail auseinandersetzen zu müssen. Das Risiko schwerwiegender Baumängel wird auf ein Minimum reduziert, weil Fehler entweder gar nicht erst passieren oder sofort entdeckt und beseitigt werden.

Besonders beeindruckend ist der wirtschaftliche Nutzen einer Baubegleitung: Studien belegen, dass während der Bauzeit etwa 20 gravierende Mängel auftreten und bei der Bauabnahme erfahrungsgemäß nochmal bis zu 10 hinzukommen. Unentdeckt können solche Mängel zu schweren Bauschäden mit hohen Folgekosten führen. Durch baubegleitende Qualitätskontrolle lassen sich diese Risiken jedoch weitgehend eindämmen – Ärger vermeiden und Kosten sparen. So zeigte ein Bauschadensreport, dass die durchschnittlichen Bauschadenskosten bei Neubauten in den letzten Jahren auf über 80.000 € angestiegen sind. Jeder verhinderte Mangel spart also potentiell Tausende Euro. Kein Wunder, dass der Bauherren-Schutzbund berichtet, private Bauherren würden im Schnitt fünfstellige Beträge an Reparaturkosten sparen, wenn ein unabhängiger Baubegleiter eingesetzt wird. Die Investition in eine Baubegleitung (oft nur ca. 1–2 % der Bausumme) macht sich daher in mehrfacher Hinsicht bezahlt – finanziell und nervlich.

Die Bauabnahme: Warum sie so entscheidend ist

Die Bauabnahme: Warum sie so entscheidend ist

Am Ende der Bauphase steht die Bauabnahme – der offizielle Termin, an dem der Bauherr das fertige Haus vom Bauunternehmen entgegennimmt. Juristisch ist die Bauabnahme ein äußerst wichtiger Meilenstein, denn mit ihr gehen wesentliche Rechte und Pflichten vom Bauunternehmer auf den Bauherrn über.

  • Beginn der Gewährleistungsfrist: Mit der Abnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungszeit von fünf Jahren für etwaige Mängel. Innerhalb dieser Frist muss der Bauunternehmer anerkannte Baumängel kostenfrei beseitigen. Nach Ablauf der fünf Jahre verjähren Mängelansprüche in der Regel. Bauherren sollten daher die Frist im Blick behalten – spätestens nach vier bis viereinhalb Jahren empfiehlt sich eine gründliche Prüfung des Hauses auf verdeckte Mängel, um rechtzeitig vor Verjährung noch Ansprüche geltend zu machen.
  • Übergang von Gefahr und Beweislast: Bis zur Abnahme trägt der Bauunternehmer die Verantwortung dafür, dass das Werk mängelfrei ist – er muss also bis dahin beweisen, dass etwaige Probleme nicht auf seine Leistung zurückzuführen sind. Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um: Jetzt muss der Bauherr nachweisen, dass ein entdeckter Mangel bereits bei Abnahme vorhanden (oder „im Keim angelegt“) war. In der Praxis ist dieser Beweis oft schwierig, vor allem bei versteckten Mängeln, die erst Monate später auftreten. Zwar kann ein Sachverständiger im Nachhinein vieles feststellen und Ursachen eingrenzen, doch wenn Zweifel bleiben, trägt der Bauherr das Risiko. Kurzum: Was nicht im Abnahmeprotokoll als Mangel festgehalten wurde, wird für den Bauherrn später schwer einzufordern sein.
  • Abnahme = Anerkennung der Leistung: Mit seiner Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll bestätigt der Bauherr, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht wurde. Offene Mängel, die man bei der Abnahme nicht rügt, gelten damit als akzeptiert (vgl. § 640 Abs. 3 BGB). Der Unternehmer muss sie dann nicht mehr beseitigen. Deshalb ist äußerste Sorgfalt geboten: Keine Bauabnahme „blind“ unterschreiben, ohne das Gebäude gründlich geprüft zu haben! Falls schwerwiegende Mängel vorliegen, kann und sollte der Bauherr die Abnahme verweigern, bis diese behoben sind. Nimmt man nämlich trotz bekannter Mängel ab, verliert man den Anspruch auf Nachbesserung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Hier lohnt sich die Beratung durch einen Profi, um abzuwägen, wann eine Abnahmeverweigerung sinnvoll ist.
  • Fiktive Abnahme und Fallen: Manchmal erfolgt die Abnahme auch ohne förmlichen Termin, z. B. wenn der Bauherr einfach einzieht oder die Schlussrate zahlt. Achtung: Die vollständige Bezahlung oder der Einzug ins Haus kann rechtlich als Abnahme gewertet werden (Abnahmefiktion, § 640 Abs. 2 BGB). Daher sollte man niemals die Schlussrechnung begleichen, bevor nicht alle Mängel geklärt sind. Auch sollte man den Einzug möglichst erst nach offizieller Abnahme vornehmen, um sich nicht in eine ungünstige Rechtsposition zu bringen. Es gibt zudem die Regelung der „fiktiven Abnahme“ nach VOB/B (wenn der Bauherr die Abnahme nicht innerhalb einer bestimmten Frist durchführt, gilt das Werk als abgenommen). Bauherren tun also gut daran, den Abnahmeprozess aktiv anzugehen und ordentlich durchzuführen, statt ihn hinauszuzögern.

Wie sollte eine Bauabnahme ablaufen? Zunächst sollte das Haus wirklich fertiggestellt sein – es sollten keine Handwerker mehr parallel arbeiten. Planen Sie ausreichend Zeit ein: Experten raten, mindestens 2–4 Stunden für die Abnahme eines Einfamilienhauses einzuplanen. Am besten geschieht die erste gründliche Begehung schon einige Tage vor dem Abnahmetermin, damit man eine Liste der Mängel erstellen kann.

Zur Abnahme selbst ist es hoch anzuraten, einen unabhängigen Bausachverständigen mitzunehmen. Dieser erkennt Mängel, die dem Laien vielleicht entgehen, und kennt die typischen Schwachstellen. Erfahrungsgemäß kommen gerade bei der Abnahme noch etliche versteckte Fehler ans Licht – ein Profi sieht z. B. kleine Haarrisse, leichte Feuchtigkeitsflecken oder Funktionsmängel, die Unerfahrene übersehen würden. Der Gutachter hilft zudem beim Abnahmeprotokoll, indem er alle festgestellten Mängel exakt benennt und bewertet. Er kann auch abschätzen, welche Mängel gravierend sind (Abnahme verweigern!) und welche unerheblich oder einfach behebbar sind (Abnahme mit Vorbehalt). Im Abnahmeprotokoll müssen alle Mängel und Restarbeiten aufgeführt werden, idealerweise mit Frist zur Behebung. Der Bauunternehmer bestätigt dieses Protokoll mit Unterschrift. Wichtig: Unbedingt darauf achten, dass wirklich jeder Mangel schriftlich festgehalten ist – mündliche Zusagen auf der Baustelle zählen später wenig.

Sind Mängel festgestelt, hat der Bauherr zwei Möglichkeiten: Abnahme unter Vorbehalt (d. h. im Protokoll werden die Mängel aufgeführt und die Abnahme erfolgt mit dem Vorbehalt der Nachbesserung) – oder bei gravierenden Mängeln die Abnahme vertagen/verweigern. Ein Sachverständiger kann gut einschätzen, wann welche Variante angebracht ist. Kleinere Schönheitsfehler rechtfertigen meist keine Verweigerung, sollten aber trotzdem protokolliert werden. Größere Probleme (etwa Feuchtigkeit im Keller, erhebliche Risse, nicht funktionierende Heiztechnik) sollte man vor Abnahme beheben lassen. Wichtig: Wenn eine Abnahme unter Vorbehalt erfolgt, sollte später eine förmliche Nachabnahme der behobenen Mängel stattfinden, damit klar dokumentiert ist, dass diese nun ebenfalls abgenommen wurden. Für Mängel, die im Protokoll vorbehalten wurden, bleibt bis zur erfolgreichen Nachbesserung übrigens die Beweislast beim Unternehmer (d. h. er muss beweisen, dass er sie behoben hat). Erst wenn diese Punkte abgeschlossen sind, ist das Bauvorhaben wirklich final abgenommen.

Zusammengefasst ist die Bauabnahme der letzte, kritische Checkpoint, an dem Bauherren die Qualität ihres Neubaus absegnen – oder berechtigte Einwände geltend machen – können. Was hier übersehen wird, kann später schwer einforderbar sein. Daher unbedingt Sorgfalt walten lassen und im Zweifel einen Profi hinzuziehen.

Fazit: Qualität braucht Kontrolle – Ihr Traumhaus ohne böse Überraschungen

Ein Haus zu bauen ist für viele ein Lebenstraum – und zugleich ein Projekt voller Herausforderungen. Damit der Traum vom eigenen Zuhause nicht zum Albtraum von Pfusch und langem Rechtsstreit wird, sollten Bauherren auf professionelle Unterstützung setzen. Wie wir gesehen haben, kann beim Neubau vieles schiefgehen: Von undichten Kellern über Risse bis zu Installationsfehlern treten selbst bei Neubauten in großer Zahl Mängel auf. Die gute Nachricht ist: Man ist dem nicht schicksalhaft ausgeliefert! Mit präventiven Maßnahmen lässt sich die Bauqualität sichern.

Eine baubegleitende Qualitätsüberwachung durch einen unabhängigen Bausachverständigen ist dabei nahezu unbezahlbar – im übertragenen Sinne. Sie stellt sicher, dass Fehler frühzeitig erkannt werden, noch während sie leicht zu beheben sind. Die Investition (die dank staatlicher Förderung oft nur halb so teuer ist) macht sich schnell bezahlt, wenn dadurch auch nur ein größerer Bauschaden vermieden wird. Bauherren, die von Anfang an auf eine professionelle Baubegleitung setzen, reduzieren das Mängelrisiko dramatisch und können deutlich entspannter bauen. Man baut schließlich meist nur einmal im Leben – da sollte man an der Qualitätssicherung nicht sparen.

Ebenso entscheidend ist die gründliche Bauabnahme in Beisein eines Experten. Hier zahlt es sich aus, einen kühlen Kopf und einen erfahrenen Blick dabei zu haben. Der Sachverständige sorgt dafür, dass wirklich alle Mängel auf den Tisch kommen und sauber dokumentiert werden. So startet man nicht mit versteckten Defekten in die Nutzungsphase, sondern kann mit gutem Gewissen in das neue Heim einziehen. Und falls doch später etwas zum Vorschein kommt (man denke an einen tropfenden Heizungsverbinder oder ähnliches), hat man durch die Protokolle und Gutachten eine starke Position, um Nachbesserung einzufordern.

Letztlich gilt: Bauen sollte Freude machen und ein Erfolgserlebnis sein. Mit der richtigen Vorsorge – in Form von kompetenter Baubegleitung und einer sorgfältigen Abnahme – behalten Sie als Bauherr die Kontrolle über Ihr Projekt. Sie stellen sicher, dass Ihr Neubau die vereinbarte Qualität hat, und schützen sich vor teuren Überraschungen. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die meisten Baumängel lassen sich vermeiden oder abmildern, wenn Profis rechtzeitig hinschaue. In diesem Sinne ist eine unabhängige Qualitätsüberwachung keine überflüssige Ausgabe, sondern eine lohnende Investition in die Wertbeständigkeit und Sicherheit Ihres Hauses.

30. Sep. 2025

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