Baugutachter Menden

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Carsten Wengler Menden

Carsten Wengler

Bausachverständiger und Baugutachter

Halinger Dorfstraße 90
58708 Menden
Tel: 02373 947 33 80
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Dachdeckermeister
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Gutachter für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Gebäudeenergieberater (HWK)
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
  • Energieeffizienzexperte nach DENA
  • Betriebswirt (HWK)
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Menden steht Ihnen Herr Carsten Wengler als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Carsten Wengler kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Menden, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Menden kommen bzw. sich nicht in Menden auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Menden - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Menden (Sauerland) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Märkischen Kreis. Im Norden der Stadt liegt die Ruhr, welche gleichzeitig die Grenze zur Stadt Fröndenberg/Ruhr bildet. Außerdem ist die Ruhr auch die Kreisgrenze zum Kreis Unna. Im Osten befindet sich der Luerwald, welcher ein großes historisches Waldgebiet war. Der Luerwald grenzt an den Kreis Soest. 

Die Stadt liegt in einer gemäßigten Klimazone. Die Jahresdurschnittliche Lufttemperatur liegt zwischen 8 und 9 Grad Celsius. Mit ausgedehnten Waldgebieten hat man in Menden die erholsame Natur direkt vor der Tür. Man hat viele Wander- und Radwege. Die Stadt hat vieles für ihre ca. 53.000 Einwohner zu bieten. Eine sehr schöne attraktive Innenstadt mit sehr schönen Geschäften. Aber auch regionale Großveranstaltungen finden statt, welche jährlich mehr als 300.000 Besucher erreichen.  

Menden ist außerdem auch eine Historische Stadt, welche nach zahlreichen Zerstörungen immer wieder aufgebaut wurden ist. Der Grund der Zerstörungen waren oftmals kriegerische Auseinandersetzungen. Aus diesem Grunde befinden sich auch im historischen Ortskern viele aus dem Mittelalter stammende Gebäude und Reste der Stadtmauer mit zwei Wehrtürmen. Heute ist Menden wirtschaftlich vor allem durch mittelständische Unternehmen der Metallindustrie geprägt.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Stadt Menden
Neumarkt
58706 Menden

Grundbuchamt:
Amtsgericht Menden
Heimkerweg
58706 Menden

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite
  2. /Baugutachter Menden
Top